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Hrynjandi frá Hrepphólum
Hrynjandi ist als Deckhengst
registriert beim Pferdezuchtverband
Baden-Württemberg.
Deckbedingungen
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Decktaxe € 700.00, Weidegeld €
5.00 pro Tag, Decksaison ab 1. Juni
2007
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Es werden nur Stuten gedeckt,
für die eine einwandfreie
Tupferprobe vorliegt. Ausgenommen
sind tragende Stuten und Stuten mit
Fohlen bei Fuss. Der Hengst wird vor
Beginn der Decksaison ebenfalls
bakteriologisch untersucht.
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Der Stutenbesitzer versichert,
dass die Stute frei von ansteckenden
Krankheiten ist und aus einem
gesunden Bestand kommt. Die Stute
muss eine gültige Impfung gegen
Virusabort haben.
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Die Stuten müssen auf
ganztägigen Weidegang vorbereitet,
unbeschlagen und entwurmt sein. Für
den freien Herdensprung muss die
Übergabe der Stuten bis spätestens
einen Tag vor Beginn des Decktermins
erfolgen. Nachdem sich die
Stutenherde gebildet hat, kommt ein
bis zwei Tage später der Hengst
dazu.
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Für bestmögliche Unterkunft
und Pflege ist Sorge getragen. Der
Hengsthalter übernimmt jedoch keine
Haftung für Tod, Beschädigung oder
Minderwertigkeit der Stute bzw. des
dazugehörigen Fohlen, gleich welcher
Ursache. Auch für Schäden, die durch
die Zuführung der Stute zum Hengst
oder durch den Deckakt selbst
entstehen, ist er nicht
haftpflichtig. Die Haftung des
Gestüts beschränkt sich auf Schäden,
die von ihm grob fahrlässig
herbeigeführt wurden, jede weitere
Haftung ist ausgeschlossen. Für von
seinem Pferd verursachte Schäden
haftet ausschliesslich der
Stutenbesitzer. Er ist dafür
verantwortlich, dass eine für
sämtliche Fälle der
Tierhalterhaftung und sonstige
Risiken abdeckende
Haftpflichtversicherung für die
Stute besteht.
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Der Stutenbesitzer erklärt,
dass das Islandpferdegestüt Fjallaborg seine Stute ggf.
tierärztlich behandeln lassen darf.
Der Tierarzt rechnet direkt mit dem
Stutenbesitzer ab.
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Mit der Anmeldung der Stute
ist eine Anzahlung von € 150.00
fällig, die auf die Gesamtdeckgebühr
angerechnet wird. Der Rest des
Deckgeldes und das Weidegeld werden
bei Abholung der Stute fällig. Der
Mehraufwand für die Pflege von
Ekzempferden wird extra berechnet.
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Die Trächtigkeitskontrolle
kann auf Ihren Wunsch, zu Ihren
Lasten, durchgeführt werden
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Das Islandpferdegestüt Fjallaborg gewährt
Lebendfohlengarantie. Das bedeutet,
dieselbe Stute kann im Folgejahr
nachgedeckt werden, wenn sie kein
lebendes Fohlen (nicht älter als 12
Stunden) bekommt (Tierarztattest)
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Alle Preise enthalten die
gesetzliche Mehrwertsteuer
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Der Gerichtsstand ist Uehlingen-Birkendorf
Wir freuen
uns auf gesunde und schöne Fohlen
Stutenanmeldung
Gemäss den Deckbedingungen, welche
ich hiermit ausdrücklich anerkenne,
melde ich folgende Stute zur
Bedeckung an bei:
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Name der
Stute |
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Alter
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Abstammung
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V |
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M |
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Im Vorjahr
gedeckt von |
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- Ergebnis |
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Meine Stute
ist: |
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o Maidenstute |
o nicht
tragend |
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o tragend,
vermutlicher Abfohltermin |
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Ich bringe
die Stute am: |
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o vor dem
Abfohlen |
o mit
Fohlen |
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Besitzer der
Stute |
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Strasse
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Wohnort
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Telefon-Nr. |
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Handy
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Unterschrift
des Stutenbesitzers |
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Ort, Datum |
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o Fotokopie
des Abstammungsnachweises
liegt bei |
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o Deckschein
liegt bei |
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Das Ergebnis
der Tupferprobe, nicht älter
als 2 Wochen, und der
Impfausweis wird bei
Übergabe der Stute
mitgebracht |
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o Anzahlung €
150.00 liegt bei |
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o habe ich
überwiesen: |
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Sparkasse
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Bonndorf-Stühlingen |
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BLZ
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680.512.07 |
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Konto-Nr. |
216598 |
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Inhaber:
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Claudia
Odermatt |
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